Für Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger gibt es nach dem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) Bestimmungen zur Heizungsprüfung hinsichtlich der Energieeffizienz, Heizungsoptimierung und möglicher Änderungsauflagen. Heizungsanlagen dieser Art, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, müssen nach Ablauf von 15 Jahren innerhalb eines Jahres überprüft werden. Anlagen dieser Art, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, müssen bis zum Ablauf des 30. September 2027 geprüft werden. Diese Überprüfung gilt für Gebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten.