Single-Tenant-Objekt wird für eine Mietergemeinschaft erschlossen

Die Wahl eines passenden Firmensitzes ist entscheidend für Aspekte wie Repräsentanz, Kompetenzbündelung und Standortbindung. Ob Neugründung, Fusion oder Firmenumzug – daher müssen die Möglichkeiten, Vorzüge und zukunftsweisenden Offerten von Objekten im Detail geprüft werden. Das Büroensemble Münster-Dahlweg wurde in der Vergangenheit als Single-Tenant-Objekt angemietet, daher ist die Abtrennung einzelner Mietbereiche für den Mietbeginn vorgesehen. Soweit möglich, werden die Versorgungsverträge künftig direkt zwischen Mieter und Versorger geschlossen und der Verbrauch entsprechend direkt abgerechnet. Ob der Mieter einen Anspruch auf einen entsprechenden Umbau der Anlagen oder den Einbau von Zwischenzählern hat, wird im Einzelfall geprüft. Die Stromversorgung des Objektes erfolgt über einen Energie-Contractor. Über die künftige Stromversorgung wurde noch nicht abschließend entschieden. Sobald die technischen Voraussetzungen für den Abschluss eigenständiger Versorgungsverträge für angemietete Mietfläche vorliegen, kann die CMG von der Mieterin den Abschluss eigenständiger Versorgungsverträge verlangen.