Wann ist ein Fahrstuhl behindertengerecht?

Heute spricht man von barrierefreien Fahrstühlen. Barrierefrei ist ein Fahrstuhl, wenn er von Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen selbstständig und ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Die genauen Vorgaben in Deutschland sind in der DIN EN 81-70 und der DIN 18040 geregelt.

Zu wichtige Mindestanforderungen gehören:

  • Türbreite und Kabinengröße: Die lichte Türöffnung muss mindestens 90 cm betragen (in Ausnahmefällen im Bestand 80 cm). Die Kabine muss mindestens 110 cm breit und 140 cm tief sein.
  • Bewegungsfläche: Vor dem Aufzug muss eine freie Fläche von mindestens 150 cm x 150 cm vorhanden sein.
  • Bedienung: Bedientableaus müssen für Rollstuhlfahrer in einer Höhe von 85 cm bis 105 cm angebracht sein und über ertastbare Tasten (Zwei-Sinne-Prinzip) sowie Blindenschrift verfügen.
  • Akustik und visuelle Signale: Eine Haltestellenansage sowie optische Anzeigen sind Pflicht. Zudem muss ein Notrufsystem vorhanden sein, das für Hörbehinderte und Blinde verständlich ist.

Neben barrierefreien Fahrstühlen gibt es auch Alternativen: Plattform- oder Hublifte, Treppenlifte und Senkrecht- oder Homelifte.