Bei Schönheitsreparaturen handelt es sich meist um das Streichen, Tapezieren oder Kalken von Wänden und Decken oder um das Streichen und Lackieren von Türen, Fensterrahmen, Heizkörpern und Rohren. Auch die Erneuerung des Fußbodens ist eine Schönheitsreparatur. Doch seien Sie unbesorgt: Schönheitsreparaturen werden von uns nur in Absprache und im Einvernehmen mit Ihnen durchgeführt. Wenn eine Erneuerung ansteht, kommt erst einmal der Hausmeister ins Spiel. Mit ihm können Sie, falls nötig und gewünscht, eine Schönheitsmaßnahme besprechen. Etwas anders sind Erneuerungsmaßnahmen in Vorbereitung einer Neuvermietung. Dann sind meist umfangreiche Schönheitsreparaturen durchzuführen, um jedem neuen Mieter auch eine schöne Wohnung anbieten zu können.