Auch Sie als Mieter haben es in der Hand, Kosten zu sparen, Ihre Sicherheit zu erhöhen und Ihr Wohlbefinden in Wohnfragen zu optimieren. Hier ein paar Tipps von uns:
Achten Sie regelmäßig auf die Abdichtung Ihrer Fenster und Türen. Sollten Sie Grund zur Beanstandung haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Hausmeister.
Achten Sie auf mögliche Flecken an den Wänden, die einen Hinweis auf Wasserschäden sein können. Auch falsches Lüften kann zu Feuchtigkeitsstau führen: Lüften Sie auch im Winter großzügig, sodass ein vollständiger Luftaustausch in den Räumen möglich ist. Nur so werden Feuchtigkeit, Schadstoffe und CO2 nach außen abtransportiert.
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Sicherheitsbedürfnis durch die vorhandenen Sicherheitsschlösser ausreichend gestillt ist. Insbesondere bei wichtigen Wertanlagen in der Wohnung empfehlen sich zusätzliche Sicherheitsmittel wie Querriegel, interne Alarmanlagen, Überwachungskameras, Tresore oder Smart Technologie für die perfekte Illusion, um potenzielle Einbrecher abzuschrecken.
Auch für den Kellerbereich gibt es Möglichkeiten zusätzlicher Sicherheit.
Wenden Sie sich mit möglichen Wünschen und Fragen an Ihren Hausmeister oder an externe Sicherheitsberater.
Durch den Klimawandel und der damit verbundenen verstärkten Sonneneinstrahlung und Trockenheit kommt es auch zu Veränderungen in unserem Wohnverhalten. Vermeiden Sie insbesondere im Sommer überflüssige Wärmequellen. Mindern Sie den Treibhauseffekt durch effektive Sonnenschutzanlagen an den Fenstern und Balkonen: Wärme ableitende Rollos, lichtundurchlässige Gardinen, Markisen (Erlaubnis einholen).
Darüber hinaus hilft mobile Klimatechnik: Luftbefeuchter, Ventilatoren, Klimatechnik für die Wohnung.
Die Zeiten zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sowie zwischen 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens gelten als allgemeine Ruhezeiten. In diesen Zeiträumen dürfen keine Geräusche verursacht werden, die andere Mieter belästigen könnten: Handwerker- und Renovierungslärm, zu lautes Musikhören oder Instrumentenspiel, Lärm durch Poltern, Feiern oder durch Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik.
Bitten denken Sie daran, die öffentlichen Räume wie Treppenaufgänge, Kellergänge, Bereiche der Eingangstüren und Hinterausgänge sowie der Gehwege und Außenanlagen von Gegenständen aller Art und Sperrmüll freizuhalten. Sowohl ärztlicher Notdienst als auch Feuerwehr und Rollstuhlfahrer sind auf vorschriftsmäßige Wegefreiheit angewiesen.
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