Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Das geltende Energiegesetz für Gebäude in Deutschland ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und gilt seit dem 29. Juli 2026.
Die wichtigsten Kernpunkte der aktuellen Regelung:

  • Freie Heizungswahl: Die umstrittene Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen. Reine Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden.
  • Die „Biotreppe“: Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss sicherstellen, dass schrittweise klimafreundliche Brennstoffe (wie Biogas oder Bioöl) beigemischt werden. Der Mindestanteil startet bei 10 % (ab 2029) und steigt bis zum Jahr 2045 auf 100 %.
  • Kein Zwang zum Austausch: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden.
  • Entfallene Pflichten: Die Pflicht zur Energieberatung vor dem Heizungstausch sowie die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung wurden abgeschafft.
  • Mieterschutz: Vermieter, die ab 2028 eine fossile Heizung einbauen, müssen sich an den laufenden CO2-Kosten und weiteren Aufschlägen beteiligen.
  • Förderung: Die staatliche Förderung für klimafreundliche Heizungssysteme und energetische Sanierungen läuft über die KfW weiter.

Mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wird Heizen technologieoffener und flexibler.