Gewerbe zu Wohnraum – ein viel diskutierter Trend

Auch die CMG ist auf diesen Trend eingestellt. Umnutzung von Immobilien gehören ganz allgemein zu den Aufgaben von Objektentwicklungen. Gewerbe zu Wohnraum hilft, die Wohnraumnot zu verringern, ist aber in der Umsetzung mit Problemen verbunden. Denn der Umbau von Büroflächen zu Wohnraum ist baurechtlich eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung. Die Kosten liegen meist zwischen 1.500 € und 2.500 € pro Quadratmeter. Der Bund fördert den Umbau im Rahmen des Programms „Gewerbe zu Wohnen“ mit bis zu 30.000 € pro neuer Wohneinheit.

Beim Umbau von Gewerbeimmobilien zu Wohnraum sind bauliche und rechtliche Aspekte von Bedeutung:

  1. Baurecht und Genehmigungen
    1. Nutzungsänderung: Die Umwandlung ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ein Bauantrag muss bei den zuständigen Behörden (zum Beispiel beim örtlichen Bauamt) eingereicht werden.
    2. Bebauungsplan: Im Bebauungsplan muss Wohnen an diesem Standort zulässig sein. In reinen Gewerbegebieten ist eine Umnutzung meist unzulässig, während Mischgebiete oder Ortskernlagen gute Chancen bieten.
  2. Technische und bauliche Herausforderungen
    1. Brandschutz und Statik: Büros müssen strengere Brandschutzauflagen für Wohnungen erfüllen. Zudem muss das Tragwerk für die oft anders verteilten Lasten von Wänden und Bädern ausgelegt sein.
    2. Grundrisse: Bürogebäude haben oftmals große, tiefe Räume. Für Wohnungen, die ausreichenden Lichteinfall (Fensterfronten) benötigen, ist dies nachteilig.
    3. Versorgungsleitungen: Der Einbau von Küchen und separaten Sanitäranlagen erfordert neue Steigleitungen, was mit erheblichen Kosten verbunden ist.
    4. Schallschutz: Schallschutzverordnungen zwischen den einzelnen Wohneinheiten sowie zur Umgebung (z. B. bei belebten Straßen) müssen strikt eingehalten werden.
  3. Förderung und Finanzierung
    1. Programm „Gewerbe zu Wohnen“: Die Bundesregierung bezuschusst den Umbau von beheizten Gewerbeimmobilien zu Wohnraum mit bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit (maximal 300.000 Euro pro Investor).
    2. Standards: Voraussetzung für die Förderung ist, dass das Gebäude nach dem Umbau mindestens den energetischen Standard eines Effizienzhaus 85 EE erreicht.

Ein Plus bei der Infrastruktur: Bürogebäude sind meist hervorragend an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und verfügen über eine intakte Versorgung.